In der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser spielt die Größe der Einliegerwohnung eine wichtige Rolle: Sie muss eine untergeordnete und damit kleinere Rolle als die Hauptwohnung einnehmen und wird zur Beitragsberechnung voll herangezogen.
Die Einliegerwohnung muss eine untergeordnete Rolle einnehmen. Das heißt, dass diese regelmäßig kleiner sein muss als die Hauptwohnung.
Zur Beitragsberechnung wird diese grundsätzlich voll herangezogen.
Was bedeutet das konkret?
Damit ein Haus im Einfamilienhaus-Konzept versichert werden kann, darf die Einliegerwohnung nicht die größere Wohneinheit sein. Sie gilt als Nebenwohnung und ist im Regelfall kleiner als die eigentliche Hauptwohnung. Für die Berechnung des Beitrags fließt die Fläche der Einliegerwohnung dabei vollständig ein.
Häufige Fragen
Wie groß darf die Einliegerwohnung im Einfamilienhaus sein?
Die Einliegerwohnung muss eine untergeordnete Rolle einnehmen und ist regelmäßig kleiner als die Hauptwohnung.
Was bedeutet „untergeordnete Rolle“ bei der Einliegerwohnung?
Es bedeutet, dass die Einliegerwohnung regelmäßig kleiner sein muss als die Hauptwohnung.
Wird die Einliegerwohnung bei der Beitragsberechnung berücksichtigt?
Ja, die Einliegerwohnung wird zur Beitragsberechnung grundsätzlich voll herangezogen.
Für welches Konzept gilt diese Regelung zur Einliegerwohnung?
Die Regelung gilt im Rahmen der Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser (EFH-Konzept).