Ob bei einem Neuabschluss der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser eine Dichtigkeitsprüfung der Ableitungsrohre nötig ist, klärt dieser Überblick: Eine generelle Prüfung wird nicht verlangt – doch bei älteren Gebäuden ohne Nachweis kann die Entschädigung begrenzt sein.
Eine generelle Dichtigkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Bei fehlendem Nachweis ist bei Gebäuden mit einem Alter > 30 Jahren die Entschädigungsleistung begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Für den Neuabschluss musst du die Ableitungsrohre nicht grundsätzlich auf Dichtigkeit prüfen lassen. Nur wenn das Gebäude älter als 30 Jahre ist und kein Nachweis vorliegt, kann sich das auf die Höhe der Entschädigung auswirken.
Häufige Fragen
Ist beim Neuabschluss immer eine Dichtigkeitsprüfung der Ableitungsrohre nötig?
Nein. Eine generelle Dichtigkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Was passiert, wenn kein Nachweis vorliegt?
Bei fehlendem Nachweis ist die Entschädigungsleistung bei Gebäuden mit einem Alter über 30 Jahren begrenzt.
Ab welchem Gebäudealter greift die Begrenzung?
Die Begrenzung der Entschädigungsleistung betrifft Gebäude mit einem Alter von mehr als 30 Jahren.
Gilt die Begrenzung auch für Gebäude bis 30 Jahre?
Die genannte Begrenzung bei fehlendem Nachweis bezieht sich auf Gebäude mit einem Alter über 30 Jahren.