Die Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser regelt im Einfamilienkonzept, wie denkmalgeschützte Gebäude behandelt werden: Das Konzept gilt grundsätzlich – mit einer wichtigen Ausnahme für Objekte mit hohem denkmalfachlichem Mehraufwand.
Das Konzept gilt.
Ausnahme: Denkmalgeschützte Objekte, welche einen hohen denkmalfachlichen Mehraufwand aufweisen, können nach wie vor nicht versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Für Einfamilienhäuser unter Denkmalschutz greift das Einfamilienkonzept grundsätzlich. Eine Einschränkung besteht jedoch für denkmalgeschützte Objekte, bei denen ein hoher denkmalfachlicher Mehraufwand anfällt – diese lassen sich weiterhin nicht versichern. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gilt das Einfamilienkonzept auch für Gebäude unter Denkmalschutz?
Ja, das Konzept gilt grundsätzlich auch für Einfamilienhäuser unter Denkmalschutz.
Welche denkmalgeschützten Objekte sind ausgenommen?
Denkmalgeschützte Objekte, welche einen hohen denkmalfachlichen Mehraufwand aufweisen, können nach wie vor nicht versichert werden.
Können Objekte mit hohem denkmalfachlichem Mehraufwand versichert werden?
Nein, solche Objekte können nach wie vor nicht versichert werden.
Für welchen Gebäudetyp gilt dieses Konzept?
Das Konzept bezieht sich auf Einfamilienhäuser im Rahmen der Wohngebäudeversicherung.