In der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser gelten Muffen-Versatz und Beschädigung durch Wurzeleinwuchs nicht als Rohrbruch – anders verhält es sich jedoch, wenn durch diese Ereignisse zusätzlich die Rohrsubstanz beschädigt wird oder bricht.
Es stellt sich die Frage, ob Muffen-Versatz und Beschädigung durch Wurzeleinwuchs als Rohrbruch gelten.
Hierbei handelt es sich nicht um den Bruch von Rohren. Anders hingegen, wenn durch diese Ereignisse auch die Rohrsubstanz beschädigt wird bzw. bricht.
Was bedeutet das konkret?
Ein reiner Muffen-Versatz oder ein Wurzeleinwuchs zählt für sich genommen nicht als Rohrbruch. Erst wenn durch solche Ereignisse die Substanz des Rohres selbst beschädigt wird oder bricht, liegt eine andere Situation vor.
Häufige Fragen
Gilt Muffen-Versatz als Rohrbruch?
Nein, bei Muffen-Versatz handelt es sich nicht um den Bruch von Rohren.
Zählt eine Beschädigung durch Wurzeleinwuchs als Rohrbruch?
Nein, auch eine Beschädigung durch Wurzeleinwuchs stellt für sich genommen keinen Bruch von Rohren dar.
Wann liegt bei diesen Ereignissen ein anderer Fall vor?
Anders verhält es sich, wenn durch diese Ereignisse auch die Rohrsubstanz beschädigt wird bzw. bricht.