Im Todesfall leistet die DOMCURA Unfallversicherung je nach Tarif unterschiedlich: Verschollenheit gilt überall als Todesfall, bei Unfalltod in öffentlichen Verkehrsmitteln verdoppelt sich die Todesfallsumme im Komfort- und Top-Schutz.
- Verschollenheit gilt als Todesfall: in allen Tarifen enthalten.
- Kein Einwand von nicht versicherten Bewusstseinsstörungen bei Unfalltod bis: im Standard-Schutz nicht enthalten, im Komfort-Schutz nicht enthalten, Top-Schutz 10.000,-.
- Tod infolge Unfall bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel: im Standard-Schutz nicht enthalten, Komfort-Schutz Verdoppelung Todesfallsumme, max. 15.000,-, Top-Schutz Verdoppelung Todesfallsumme, max. 50.000,-.
Was bedeutet das konkret?
Diese Leistungen greifen, wenn ein Unfall tödlich endet. Verschollenheit wird in allen Tarifen einem Todesfall gleichgesetzt. Bei Unfalltod in öffentlichen Verkehrsmitteln verdoppelt sich die Todesfallsumme bis zu einer Höchstgrenze.
Häufige Fragen
Gilt Verschollenheit als Todesfall?
Ja, Verschollenheit gilt in allen Tarifen als Todesfall.
Was passiert bei einem tödlichen Unfall im Bus oder Zug?
Bei Tod infolge Unfall in öffentlichen Verkehrsmitteln verdoppelt sich die Todesfallsumme, max. 15.000,- im Komfort-Schutz und max. 50.000,- im Top-Schutz; im Standard-Schutz nicht enthalten.
Wird bei Bewusstseinsstörungen im Todesfall Einwand erhoben?
Im Top-Schutz gilt bis 10.000,- kein Einwand von nicht versicherten Bewusstseinsstörungen bei Unfalltod; im Standard- und Komfort-Schutz nicht enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2025