Bei der DOMCURA Unfallversicherung unterscheiden sich die Fristen je nach Tarif: Zeitraum für den Eintritt der Invalidität, für ärztliche Feststellung und Geltendmachung sowie für eine Neubemessung des Invaliditätsgrades sind im Top-Schutz am längsten.
- Eintritt der Invalidität: Standard-Schutz 15 Monate, Komfort-Schutz 18 Monate, Top-Schutz 24 Monate.
- Ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität: Standard-Schutz 18 Monate, Komfort-Schutz 24 Monate, Top-Schutz 36 Monate.
- Neubemessung des Invaliditätsgrades auf Wunsch VN: Standard-Schutz 3 Jahre, Komfort-Schutz 4 Jahre, Top-Schutz 5 Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Fristen bestimmen, bis wann eine Invalidität eintreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden muss. Längere Fristen sind für Versicherte vorteilhaft. Im Top-Schutz sind diese Zeiträume am großzügigsten bemessen.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, die Invalidität ärztlich feststellen zu lassen?
Die Frist für ärztliche Feststellung und Geltendmachung beträgt im Standard-Schutz 18 Monate, im Komfort-Schutz 24 Monate und im Top-Schutz 36 Monate.
Bis wann muss die Invalidität eingetreten sein?
Der Eintritt der Invalidität ist im Standard-Schutz auf 15 Monate, im Komfort-Schutz auf 18 Monate und im Top-Schutz auf 24 Monate festgelegt.
Kann der Invaliditätsgrad später neu bemessen werden?
Ja, auf Wunsch des VN ist eine Neubemessung im Standard-Schutz bis 3 Jahre, im Komfort-Schutz bis 4 Jahre und im Top-Schutz bis 5 Jahre möglich.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2025