Bei der DOMCURA Unfallversicherung ist je nach Tarif geregelt, welche Unfälle durch Bewusstseinsstörungen versichert sind – etwa durch K.O.-Tropfen, epileptische Anfälle, Herz-Kreislauf-Störungen oder Alkohol, wobei beim Führen eines Kfz Promillegrenzen gelten.
- Unfälle wegen Bewusstseinsstörungen durch unfreiwillige Einnahme von Drogen oder K.O.-Tropfen: im Standard-Schutz nicht enthalten, im Komfort-Schutz enthalten, im Top-Schutz enthalten.
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen durch epileptische Anfälle, Übermüdung, Erschrecken, Ohnmacht: im Standard-Schutz nicht enthalten, im Komfort-Schutz nicht enthalten, im Top-Schutz enthalten.
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen durch Herz- und Kreislaufstörungen, Herzinfarkt sowie Schlaganfall: im Standard-Schutz nicht enthalten, im Komfort-Schutz enthalten, im Top-Schutz enthalten.
- Unfall wegen Bewusstseinsstörungen durch Alkohol: Standard-Schutz ja (bei Führen eines Kfz jedoch max. 1,3 ‰), Komfort-Schutz ja (bei Führen eines Kfz jedoch max. 1,3 ‰), Top-Schutz ja (bei Führen eines Kfz jedoch max. 1,5 ‰).
Was bedeutet das konkret?
Normalerweise sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen nur eingeschränkt versichert. Die Tarife erweitern diesen Schutz unterschiedlich, etwa bei K.O.-Tropfen, epileptischen Anfällen oder Herz-Kreislauf-Problemen. Bei Alkohol am Steuer gelten Promillegrenzen, die im Top-Schutz höher liegen.
Häufige Fragen
Sind Unfälle nach K.O.-Tropfen versichert?
Unfälle durch unfreiwillige Einnahme von Drogen oder K.O.-Tropfen sind im Komfort-Schutz und Top-Schutz versichert, nicht im Standard-Schutz.
Welche Promillegrenze gilt beim Autofahren?
Beim Führen eines Kfz gilt im Standard- und Komfort-Schutz max. 1,3 ‰, im Top-Schutz max. 1,5 ‰.
Sind Unfälle durch epileptische Anfälle abgedeckt?
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen wegen epileptischer Anfälle, Übermüdung, Erschrecken oder Ohnmacht sind nur im Top-Schutz enthalten.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Unfallversicherung 2025