In der Domcura Unfallversicherung sind Herzinfarkt und Schlaganfall grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Mitversichert bleiben jedoch der unfallbedingte Herzinfarkt und Schlaganfall sowie Unfälle, die in Folge eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles eintreten.
Herzinfarkt und Schlaganfall sind ausgeschlossen!
Mitversichert ist jedoch:
- der unfallbedingte Herzinfarkt
- und/oder der unfallbedingte Schlaganfall
- sowie Unfälle in Folge eines Herzinfarktes und/oder Schlaganfalles
Was bedeutet das konkret?
Ein Herzinfarkt oder Schlaganfall an sich wird über die Unfallversicherung nicht abgedeckt. Wird ein Herzinfarkt oder Schlaganfall jedoch durch einen Unfall verursacht, besteht Versicherungsschutz. Ebenso greift der Schutz, wenn sich ein Unfall als Folge eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles ereignet.
Häufige Fragen
Sind Herzinfarkt und Schlaganfall in der Unfallversicherung versichert?
Nein, Herzinfarkt und Schlaganfall sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Was gilt bei einem unfallbedingten Herzinfarkt oder Schlaganfall?
Der unfallbedingte Herzinfarkt und/oder der unfallbedingte Schlaganfall sind mitversichert.
Sind Unfälle in Folge eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles abgesichert?
Ja, Unfälle in Folge eines Herzinfarktes und/oder Schlaganfalles sind mitversichert.