Bei der Unfallversicherung der DOMCURA sorgt der Baustein Dynamik dafür, dass die Versicherungssummen und der Beitrag jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz steigen, damit der Schutz mit der Zeit nicht an Wert verliert. Betroffen sind unter anderem Invaliditätsleistung, Unfallrente, Übergangsleistung, Todesfallleistung sowie Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld; einer Erhöhung kann der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen widersprechen, und beim Erreichen der Höchstsummen endet die Anpassung.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherten Personen das 65. Lebensjahr vollenden, wird der Versicherungsbeitrag um den hierfür gültigen Tarifbeitrag abgesenkt.
Dynamik – Besondere Bedingungen für den Zuwachs von Leistungen und Beitrag
Voraussetzung für den Versicherungsschutz in diesem Umfang ist:
- die Beantragung der Besonderen Bedingungen für den Zuwachs von Leistungen und Beitrag (Dynamik) für die Unfallversicherung sowie die Dokumentation im Versicherungsschein
- das Bestehen der Unfallversicherung nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für den Standard-Schutz in Verbindung mit den Besonderen Bedingungen zur Unfallversicherung für den Top-Schutz
In Erweiterung zu den geltenden Bedingungen wird Folgendes vereinbart:
Wie werden Leistung und Beitrag angepasst (Dynamik)?
Die Versicherungssummen steigen jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.
Gegenstand der Dynamik – Umfasste Leistungen
An der Dynamik nehmen folgende Leistungen teil:
- Invaliditätsleistung
- Unfallrente
- Übergangsleistung
- Todesfallleistung
- Krankenhaustagegeld einschließlich Genesungsgeld
Von der Erhöhung ausgeschlossen bleiben insbesondere die Entschädigungsgrenzen sowie die Leistungsarten, bei denen auf den Ausschluss der Dynamik hingewiesen wird.
Umfang der Erhöhung, Rundung und Geltung der erhöhten Versicherungssummen
Die Versicherungssummen erhöhen sich jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
- für die Invaliditätsleistung, Übergangs- oder Todesfallleistung auf volle 1.000 Euro
- für das Krankenhaustagegeld einschließlich Genesungsgeld auf volle 1,- Euro
- für die Unfallrente auf volle 10,- Euro
Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle Versicherungsfälle nach dem Erhöhungstermin.
Erhöhung des Beitrages
Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssummen.
Mitteilung über die Anpassung und Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers
Zum Anpassungstermin erhält der Versicherungsnehmer eine Mitteilung in Textform über die Anpassung. Die Anpassung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer der Anpassung innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) widerspricht. Auf die Frist wird hingewiesen.
Folgen bei Zahlung des vorherigen Beitrags
Versäumt der Versicherungsnehmer es, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen, und zahlt er nur den Beitrag des Vorjahres, bleibt der Versicherungsschutz trotz Fristablauf der Mahnung nach dem VVG bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahlten Beitrag entsprechen.
Wann entfällt die Dynamik?
Kündigung
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versicherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.
Auf Antrag des Versicherungsnehmers kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leistung und Beitrag fortgeführt werden.
Erreichen der Höchstversicherungssummen
Ergibt sich durch die planmäßige Erhöhung von Leistung und Beitrag eine höhere Versicherungssumme, als die gültigen Zeichnungsrichtlinien vorsehen, so wird bei der betreffenden Leistungsart keine weitere Erhöhung der Versicherungssumme und des Beitrages mehr vorgenommen.
Was bedeutet das konkret?
Wer die Dynamik vereinbart, dessen Versicherungssummen und Beitrag steigen jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz, damit der Schutz erhalten bleibt. Betroffen sind Leistungen wie Invaliditäts-, Unfallrenten-, Übergangs-, Todesfallleistung und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld, wobei die Summen je nach Leistungsart aufgerundet werden. Man kann einer Erhöhung innerhalb von sechs Wochen widersprechen oder die Dynamik kündigen; sind die Höchstsummen erreicht, wird nicht weiter erhöht.
Häufige Fragen
Um wie viel steigen die Versicherungssummen jedes Jahr?
Die Versicherungssummen erhöhen sich jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Die erste Anpassung erfolgt zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres, danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre.
Kann ich einer Beitragserhöhung durch die Dynamik widersprechen?
Ja. Die Anpassung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer ihr innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf die Frist wird hingewiesen.
Was passiert, wenn ich nach einer Erhöhung nur den alten Beitrag zahle?
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, auch ohne Widerspruch. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem tatsächlich gezahlten Beitrag entsprechen.
Wann endet die jährliche Anpassung von Leistung und Beitrag?
Die Dynamik kann gekündigt werden – schriftlich spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Außerdem wird nicht weiter erhöht, sobald eine Leistungsart die von den Zeichnungsrichtlinien vorgesehenen Höchstversicherungssummen erreicht.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025