Bei der DOMCURA Unfallversicherung sind bestimmte Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – vor allem Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle sowie epileptische oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper erfassen. Als Bewusstseinsstörung gilt, wenn die versicherte Person der Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist, etwa durch Krankheit, Medikamente, Drogen oder andere bewusstseinsbeeinträchtigende Mittel. Eine wichtige Ausnahme gilt, wenn die Störung selbst durch ein versichertes Unfallereignis verursacht wurde.
Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen kann der Versicherer keine oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich unter anderem auch aus der Beschreibung der versicherten Unfälle und der versicherten Leistungen ergeben. Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen.
Ausgeschlossene Unfälle
Nicht versichert sind folgende Unfälle:
Bewusstseinsstörungen
Nicht versichert sind Unfälle der versicherten Personen durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.
Ursachen für die Bewusstseinsstörung können sein:
- eine gesundheitliche Beeinträchtigung,
- die Einnahme von Medikamenten,
- Konsum von Drogen oder sonstigen Mitteln, die das Bewusstsein beeinträchtigen.
Beispiele: Die versicherte Person
- stürzt infolge einer Kreislaufstörung die Treppe hinunter,
- kommt unter Einfluss von Cannabis mit dem Fahrzeug von der Straße ab,
- balanciert aufgrund Drogenkonsums auf einem Geländer und stürzt ab.
Ausnahme: Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall ist durch ein Unfallereignis unfallbedingt verursacht, für das nach den vereinbarten Bedingungen Versicherungsschutz besteht. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Unfall ist versichert – für einige Ereignisse zahlt der Versicherer gar nicht oder nur eingeschränkt. Ausgeschlossen sind insbesondere Unfälle, die durch eine Bewusstseinsstörung, einen Schlaganfall, einen epileptischen Anfall oder einen anderen Krampfanfall verursacht werden, der den ganzen Körper erfasst. Eine Bewusstseinsstörung kann etwa durch Krankheit, Medikamente oder Drogen entstehen. Wurde die Bewusstseinsstörung oder der Anfall jedoch selbst durch ein versichertes Unfallereignis ausgelöst, greift der Ausschluss nicht.
Häufige Fragen
Sind Unfälle nach einem Schlaganfall oder epileptischen Anfall abgesichert?
Nein. Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen, sind nicht versichert.
Wann liegt eine Bewusstseinsstörung im Sinne der Bedingungen vor?
Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist. Ursachen können eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die Einnahme von Medikamenten oder der Konsum von Drogen bzw. anderen bewusstseinsbeeinträchtigenden Mitteln sein.
Gilt der Ausschluss immer, wenn eine Bewusstseinsstörung vorliegt?
Nein. Der Ausschluss gilt nicht, wenn die Bewusstseinsstörung oder der Anfall unfallbedingt durch ein Unfallereignis verursacht wurde, für das nach den vereinbarten Bedingungen Versicherungsschutz besteht.
Ist ein Sturz unter dem Einfluss von Drogen oder Cannabis versichert?
Solche Fälle fallen unter den Ausschluss der Bewusstseinsstörungen. Beispiele sind ein Abkommen von der Straße unter Cannabiseinfluss oder ein Absturz beim Balancieren aufgrund von Drogenkonsum – diese Unfälle sind nicht versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025