Bei der Domcura Unfallversicherung ist die unfreiwillige Einnahme von Drogen oder K.O.-Tropfen ab dem Komfort-Schutz mitversichert – so bleibt der Schutz auch bei solchen Vorfällen erhalten.
Die unfreiwillige Einnahme von Drogen oder K.O.-Tropfen ist ab dem Komfort-Schutz mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wird einer versicherten Person ohne ihren Willen ein Rauschmittel oder ein K.O.-Mittel verabreicht, greift der Versicherungsschutz. Voraussetzung ist der Komfort-Schutz oder ein höherer Leistungsumfang. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
Häufige Fragen
Ist die Einnahme von Drogen oder K.O.-Tropfen mitversichert?
Ja, die unfreiwillige Einnahme von Drogen oder K.O.-Tropfen ist ab dem Komfort-Schutz mitversichert.
Ab welchem Schutz besteht dieser Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht ab dem Komfort-Schutz.
Gilt der Schutz auch bei freiwilliger Einnahme?
Mitversichert ist die unfreiwillige Einnahme von Drogen oder K.O.-Tropfen.
Besteht dieser Schutz auch in niedrigeren Tarifstufen?
Die Mitversicherung gilt ab dem Komfort-Schutz. Ob niedrigere Tarifstufen abweichen, hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.