Bei der Unfallversicherung der DOMCURA läuft der Vertrag für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit kündigen, bei mehrjährigen Verträgen erstmals zum vereinbarten Ablauf; der Versicherer kann mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Auch der Wegfall des versicherten Interesses kann den Vertrag beenden.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, bei mehrjährigen Verträgen jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf.
Für die Wirksamkeit seiner Kündigung ist der vom Versicherungsnehmer angegebene Zeitpunkt maßgeblich, frühestens jedoch der Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief).
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief).
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt zunächst für den im Versicherungsschein festgelegten Zeitraum. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht vorher gekündigt wird; bei kürzerer Laufzeit endet er ohne Kündigung. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit in Textform kündigen (bei mehrjährigen Verträgen erstmals zum vereinbarten Ablauf), der Versicherer mit drei Monaten Frist zum Ablauf oder jedem Folgejahr. Fällt ein versichertes Interesse dauerhaft weg, endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Unfallvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern keiner der Vertragsparteien vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit eine Kündigung zugestellt hat.
Kann ich als Versicherungsnehmer jederzeit kündigen?
Grundsätzlich ja, die Kündigung ist jederzeit möglich. Bei mehrjährigen Verträgen kann jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Versicherer?
Der Versicherer kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder zum Ablauf jedes darauffolgenden Jahres kündigen, ebenfalls in Textform.
Was passiert bei einem Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit?
Ein Vertrag mit einer Dauer von weniger als einem Jahr endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung nötig ist.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025