Nach einem Versicherungsfall in der Unfallversicherung der DOMCURA dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – etwa nachdem eine Leistung erbracht, erstmals eine Invaliditätsleistung oder Unfallrente gezahlt oder Klage auf eine Leistung erhoben wurde. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats zugehen; wann sie wirksam wird, hängt davon ab, wer kündigt.
Der Versicherungsnehmer oder der Versicherer können den Vertrag kündigen, wenn
- der Versicherer eine Leistung erbracht hat oder
- der Versicherer erstmals eine Invaliditätsleistung oder Unfallrente gezahlt hat oder
- der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben hat.
Kündigungserklärung, Frist und Form der Kündigung
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief. Die Kündigung muss dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherer spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wirksamwerden der Kündigung
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Seiten ein Kündigungsrecht: der Versicherungsnehmer und der Versicherer. Das gilt, wenn eine Leistung erbracht wurde, erstmals eine Invaliditätsleistung oder Unfallrente gezahlt wurde oder wenn Klage auf eine Leistung erhoben wurde. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats zugehen. Der Zeitpunkt, ab dem sie wirksam wird, richtet sich danach, wer gekündigt hat.
Häufige Fragen
Wann darf der Vertrag nach einem Unfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat, wenn er erstmals eine Invaliditätsleistung oder Unfallrente gezahlt hat oder wenn der Versicherungsnehmer gegen den Versicherer Klage auf eine Leistung erhoben hat.
In welcher Form und bis wann muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, etwa per E-Mail, Telefax oder Brief. Sie muss spätestens einen Monat nach der Leistung oder nach Beendigung des Rechtsstreits beim Versicherungsnehmer oder Versicherer zugegangen sein.
Ab wann wird meine eigene Kündigung wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Wann greift eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025