Bei der Unfallversicherung der DOMCURA endet die Zahlung einer Unfallrente unter anderem, wenn die versicherte Person stirbt oder wenn eine Neubemessung ergibt, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 35 Prozent gesunken ist. Zur Prüfung des Rentenbezugs darf der Versicherer Lebensbescheinigungen verlangen; werden diese nicht unverzüglich eingereicht, ruht die Rentenzahlung.
Die Rentenzahlung endet in folgenden Fällen:
- Die versicherte Person stirbt.
- Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer mit, dass aufgrund einer Neubemessung der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 35 % gesunken ist.
Der Versicherer ist berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Sendet der Versicherungsnehmer die Bescheinigung nicht unverzüglich zu, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Wann erlischt die Unfallrente-Plus wegen Erreichen der Altersgrenzen?
Die Unfallrente-Plus erlischt jeweils
Was bedeutet das konkret?
Die Zahlung einer Unfallrente endet, wenn die versicherte Person stirbt oder wenn eine erneute Bemessung ergibt, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 35 Prozent liegt. Der Versicherer darf zur Überprüfung des Rentenanspruchs Lebensbescheinigungen verlangen. Wird eine solche Bescheinigung nicht unverzüglich eingereicht, wird die Rente ab der nächsten Fälligkeit vorübergehend nicht mehr ausgezahlt.
Häufige Fragen
In welchen Fällen endet die Zahlung der Unfallrente?
Die Rentenzahlung endet, wenn die versicherte Person stirbt oder wenn der Versicherer mitteilt, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad nach einer Neubemessung unter 35 % gesunken ist.
Darf der Versicherer einen Nachweis verlangen, dass ich noch lebe?
Ja, der Versicherer ist berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern.
Was passiert, wenn ich die angeforderte Lebensbescheinigung nicht einreiche?
Sendet der Versicherungsnehmer die Bescheinigung nicht unverzüglich zu, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025