Bei der DOMCURA Unfallversicherung wird eine Unfallrente gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt. Die Rente fließt monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, rückwirkend ab dem Unfallmonat und danach im Voraus. Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen 12 Monatsrenten als einmalige Kapitalleistung fällig werden. Die Rente endet spätestens nach dem Versicherungsjahr, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet.
Voraussetzung für die Unfallrente ist ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 %. Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die entsprechenden Regelungen zur Invalidität.
Tod vor Bemessung der Invalidität
Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt die entsprechende Regelung zum Tod vor Bemessung der Invalidität.
Tod nach Bemessung der Invalidität
Verstirbt die versicherte Person nach der Bemessung der Invalidität, werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige Kapitalleistung gezahlt. Das gilt, wenn der Tod eintritt:
- innerhalb eines Jahres nach dem Unfall aus unfallfremder Ursache oder
- später als ein Jahr nach dem Unfall, gleichgültig aus welcher Ursache.
Voraussetzung für diese Zahlung ist, dass bereits ein Anspruch auf Unfallrente entstanden ist.
Art und Höhe der Leistung
Der Versicherer zahlt die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Beginn und Dauer der Leistung
Grundsatz
Der Versicherer zahlt die Unfallrente:
- rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, und danach
- monatlich im Voraus.
Tod oder Senkung vom Invaliditätsgrad aufgrund Neubemessung
Der Versicherer zahlt die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem:
- die versicherte Person stirbt oder
- der Versicherer dem Versicherungsnehmer mitteilt, dass der unfallbedingte Invaliditätsgrad aufgrund einer Neubemessung unter 50 % gesunken ist.
Der Versicherer ist berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Sendet der Versicherungsnehmer die Bescheinigung nicht unverzüglich zu, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Beendigung nach Vollendung des 65. Lebensjahres
Die Unfallrente erlischt jeweils nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherten Personen das 65. Lebensjahr vollenden. Der Versicherungsbeitrag wird um den hierfür gültigen Tarifbeitrag abgesenkt.
Was bedeutet das konkret?
Eine Unfallrente gibt es nur, wenn die unfallbedingte Invalidität mindestens 50 % erreicht. Sie wird monatlich in Höhe der vereinbarten Summe gezahlt – rückwirkend ab dem Unfallmonat und dann jeweils im Voraus. Verstirbt die versicherte Person unter bestimmten Bedingungen nach der Invaliditätsbemessung, werden zusätzlich 12 Monatsrenten als einmalige Kapitalleistung fällig. Die Rentenzahlung endet unter anderem mit dem Tod, bei einer Neubemessung unter 50 % oder spätestens mit dem Versicherungsjahr, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad wird die Unfallrente gezahlt?
Die Unfallrente wird gezahlt, wenn der unfallbedingte Invaliditätsgrad mindestens 50 % beträgt.
Wann werden zusätzlich 12 Monatsrenten als Kapitalleistung ausgezahlt?
Zusätzlich werden 12 Monatsrenten als einmalige Kapitalleistung gezahlt, wenn die versicherte Person nach der Bemessung der Invalidität stirbt – innerhalb eines Jahres nach dem Unfall aus unfallfremder Ursache oder später als ein Jahr nach dem Unfall, unabhängig von der Ursache. Voraussetzung ist, dass bereits ein Anspruch auf Unfallrente entstanden ist.
Wie lange wird die Unfallrente gezahlt?
Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Unfallmonats und danach monatlich im Voraus gezahlt. Sie endet mit dem Tod der versicherten Person, wenn der Invaliditätsgrad nach einer Neubemessung unter 50 % sinkt, oder spätestens nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.
Was passiert, wenn eine angeforderte Lebensbescheinigung nicht eingereicht wird?
Der Versicherer darf zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Lebensbescheinigungen anfordern. Sendet der Versicherungsnehmer die Bescheinigung nicht unverzüglich zu, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025