Bei der Unfallversicherung der DOMCURA darf der Versicherer nur dann vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder ändern, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer verletzten Anzeigepflicht hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis stehen dem Versicherer diese Rechte nicht zu.
Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder eine Vertragsänderung verlangen. Diese Rechte stehen ihm jedoch nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer zuvor durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
Eine solche Mitteilung in Textform kann zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf nur unter einer Bedingung vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder ändern: Er muss den Versicherungsnehmer vorher gesondert in Textform darüber informiert haben, welche Folgen eine Verletzung der Anzeigepflicht hat. Als Textform gelten etwa E-Mail, Telefax oder Brief. Fehlt dieser Hinweis, kann der Versicherer diese Rechte nicht ausüben.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer den Unfallvertrag kündigen oder ändern?
Nur wenn er den Versicherungsnehmer vorher durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
In welcher Form muss der Hinweis des Versicherers erfolgen?
Der Hinweis muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Was passiert, wenn der Versicherer nicht auf die Folgen hingewiesen hat?
Ohne diesen Hinweis stehen dem Versicherer die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht zu.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025