Wird eine Unfallversicherung der DOMCURA vorzeitig beendet, erhält der Versicherer nur den Beitragsanteil für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen, bei Rücktritt wegen verletzter Anzeigepflicht oder nicht gezahltem Erstbeitrag, bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und bei Wegfall des versicherten Interesses gelten jeweils eigene Regeln, wie viel Beitrag oder Geschäftsgebühr dem Versicherer zusteht.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruf
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den Teil der Beiträge zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Rücktritt
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Anfechtung
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fehlendes versichertes Interesse
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn
- das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder
- das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht.
Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, muss der Versicherungsnehmer nur für den Zeitraum Beitrag zahlen, in dem tatsächlich Schutz bestand. Für die Fälle Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und Wegfall des versicherten Interesses ist jeweils genau geregelt, bis zu welchem Zeitpunkt dem Versicherer der Beitrag zusteht oder ob er stattdessen eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen kann. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der Beitrag ab Zugang der Widerrufserklärung erstattet – unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Beitrag für das erste Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Wie viel Beitrag muss ich zahlen, wenn mein Vertrag vorzeitig endet?
Dem Versicherer steht nur der Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz tatsächlich bestanden hat.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet den Beitragsanteil, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Das gilt, wenn ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde und Sie einem Beginn des Schutzes vor Ende der Widerrufsfrist zugestimmt haben. Fehlt die Widerrufsbelehrung, wird zusätzlich der für das erste Versicherungsjahr gezahlte Beitrag erstattet – außer Sie haben Leistungen in Anspruch genommen.
Bis wann steht dem Versicherer bei Rücktritt oder Anfechtung der Beitrag zu?
Bei Rücktritt wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht bestand?
Wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht oder bei einer künftigen Absicherung nicht entsteht, sind Sie nicht zur Beitragszahlung verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht eines rechtswidrigen Vermögensvorteils versichert, ist der Vertrag nichtig.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025