Bei der Unfallversicherung von DOMCURA behält der Versicherer sein Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten – dieses Anfechtungsrecht bleibt unangetastet bestehen und wird durch andere Regelungen nicht eingeschränkt.
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherer bei Vertragsabschluss bewusst getäuscht wurde, darf er den Vertrag anfechten. Dieses Recht bleibt dem Versicherer in jedem Fall erhalten.
Häufige Fragen
Darf der Versicherer den Vertrag noch anfechten, wenn arglistig getäuscht wurde?
Ja, das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt bestehen.
Wird das Anfechtungsrecht des Versicherers eingeschränkt?
Nein, das Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung bleibt dem Versicherer erhalten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025