Bei DOMCURA gilt: der Versicherer erkennt an, dass ihm zum Zeitpunkt der Antragstellung alle für die Übernahme der Gefahr erheblichen Umstände bekannt geworden sind. Diese erweiterte Anerkennung greift jedoch nicht, wenn Umstände vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen wurden.
Der Versicherer erkennt an, dass ihm alle Umstände bekannt geworden sind, die im Zeitpunkt der Antragstellung vorlagen und für die Übernahme der Gefahr erheblich waren.
Dies gilt jedoch nicht für Umstände, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen worden sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer geht davon aus, dass er bei Antragstellung über alle wichtigen und für die Risikoübernahme bedeutsamen Umstände Bescheid weiß. Wurde jedoch etwas absichtlich oder grob fahrlässig verschwiegen, gilt diese Anerkennung für diese Punkte nicht.
Häufige Fragen
Was bedeutet die erweiterte Anerkennung des Versicherers?
Der Versicherer erkennt an, dass ihm alle Umstände bekannt geworden sind, die zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlagen und für die Übernahme der Gefahr erheblich waren.
Gilt diese Anerkennung uneingeschränkt?
Nein. Sie gilt nicht für Umstände, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen worden sind.
Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Anerkennung?
Sie bezieht sich auf die Umstände, die im Zeitpunkt der Antragstellung gegeben waren.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025