Bei der Unfallversicherung von DOMCURA gilt als Unfall, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Dieser Unfallbegriff bestimmt, welche Ereignisse als Unfall anerkannt werden und den Versicherungsschutz auslösen.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person eine Gesundheitsschädigung erleidet. Voraussetzung ist, dass diese Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis verursacht wird.
Das Unfallereignis ist ein Ereignis, das folgende Merkmale erfüllt:
- Es wirkt plötzlich.
- Es wirkt von außen auf den Körper der versicherten Person.
Zusätzlich muss die versicherte Person die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erleiden.
Was bedeutet das konkret?
Ein Unfall im Sinne dieser Bedingungen setzt voraus, dass ein Ereignis plötzlich und von außen auf den Körper einwirkt. Dadurch muss die versicherte Person eine Gesundheitsschädigung erleiden. Wichtig ist außerdem, dass diese Schädigung unfreiwillig geschieht.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Ereignis als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Welche Merkmale muss das Unfallereignis erfüllen?
Das Unfallereignis muss plötzlich wirken und von außen auf den Körper der versicherten Person einwirken.
Muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig sein?
Ja, die versicherte Person muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erleiden, damit ein Unfall vorliegt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025