Bei der Unfallversicherung der DOMCURA lassen sich verschiedene Leistungsarten vereinbaren – von der Invaliditätsleistung über Unfallrente, Übergangsleistung, Tage- und Krankenhaustagegeld bis zur Todesfallleistung. Maßgeblich ist stets, was Sie mit dem Versicherer vereinbart haben und was in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen aufgeführt ist.
Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie mit dem Versicherer vereinbart haben. Maßgeblich ist, was in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt ist.
Vereinbart werden können folgende Leistungsarten:
- Invaliditätsleistung
- Unfallrente
- Übergangsleistung
- Tagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Todesfallleistung
Im Folgenden werden die verschiedenen Arten von Leistungen und deren Voraussetzungen beschrieben.
Was bedeutet das konkret?
Für Ihre Unfallversicherung gelten nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die tatsächlich vereinbart wurden. Was das im Einzelnen ist, steht in Ihrem Versicherungsschein und in dessen Nachträgen. Zur Auswahl stehen mehrere Leistungsarten wie Invaliditätsleistung, Unfallrente, Übergangsleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung.
Häufige Fragen
Welche Leistungsarten kann ich in der Unfallversicherung wählen?
Vereinbart werden können die Invaliditätsleistung, die Unfallrente, die Übergangsleistung, das Tagegeld, das Krankenhaustagegeld und die Todesfallleistung.
Woran erkenne ich, welche Leistungen für mich gelten?
Es gelten nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die Sie vereinbart haben und die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind.
Sind automatisch alle Leistungsarten mitversichert?
Nein. Es gelten immer nur die Leistungsarten und Versicherungssummen, die tatsächlich vereinbart wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025