Bei der DOMCURA Unfallversicherung besteht der vereinbarte Versicherungsschutz, wenn den versicherten Personen ein Unfall zustößt. Damit wird der grundlegende Leistungsanspruch festgelegt: Der Versicherer erbringt den Schutz genau in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wurde, sobald ein Unfall eine versicherte Person betrifft.
Der Versicherer bietet den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Personen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer leistet den Schutz, der im Vertrag vereinbart wurde, wenn eine versicherte Person einen Unfall erleidet. Maßgeblich ist also der jeweils vereinbarte Umfang des Versicherungsschutzes.
Häufige Fragen
Wann besteht bei der Unfallversicherung überhaupt Versicherungsschutz?
Der vereinbarte Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der versicherten Personen.
Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
Der Versicherer bietet den Schutz in dem Umfang, der vertraglich vereinbart wurde.
Für wen gilt der Schutz bei einem Unfall?
Der Schutz gilt für die versicherten Personen, wenn ihnen ein Unfall zustößt.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025