Bei der DOMCURA Unfallversicherung darf der Versicherungsvertreter bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers stellvertretend entgegennehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis samt dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrages. Zudem darf er ausgefertigte Versicherungsscheine und deren Nachträge an den Versicherungsnehmer übermitteln.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf im Namen des Versicherers verschiedene Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen, etwa zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem laufenden Versicherungsverhältnis samt Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Außerdem darf er dem Versicherungsnehmer die vom Versicherer ausgestellten Versicherungsscheine und deren Nachträge übermitteln.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter vom Versicherungsnehmer entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Kann ich einen Widerruf meines Vertrages gegenüber dem Versicherungsvertreter erklären?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers betreffend den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages entgegenzunehmen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025