Bei der Unfallversicherung von DOMCURA sorgt die Innovationsklausel dafür, dass Verbesserungen der Bedingungen automatisch auch für bestehende Verträge gelten: Werden neue Verträge ausschließlich zugunsten des Versicherungsnehmers und ohne Zusatzbeitrag geändert, profitieren Bestandskunden ab dem Gültigkeitstag für alle neuen Leistungsfälle. Kostet die Änderung einen neuen Beitrag, erfolgt die Umstellung zur ersten Hauptfälligkeit, wobei eine Beitragserhöhung auf höchstens 10 % des Jahresbeitrags begrenzt ist und der Versicherungsnehmer widersprechen kann.
Werden während der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedingungen, die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen und/oder die vereinbarten Besonderen Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert und wird dafür kein Zusatzbeitrag berechnet, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag. Sie gelten für alle Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten.
Über die Änderungen und Verbesserungen wird der Versicherungsnehmer informiert.
Änderung des Leistungsumfangs mit Tarifanpassung – Innovationsklausel bei Beitragsänderung
Werden während der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge dieses Unfallkonzeptes die Allgemeinen Bedingungen, die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen und/oder die vereinbarten Besonderen Bedingungen geändert und wird hierfür ein neuer Beitrag ermittelt, so wird der Versicherungsvertrag auf das neue Tarif- und Bedingungswerk umgestellt. Diese Umstellung erfolgt ab der ersten Hauptfälligkeit nach der Änderung.
Die im Bedingungswerk enthaltenen Änderungen werden nicht individuell beurteilt. Sie sind auf die Bedürfnisse aller Versicherten ausgelegt. Durch sie kann sich der Beitrag für diese Versicherung verändern. Eine Erhöhung bleibt dabei auf 10 % des Jahresbeitrags begrenzt.
Der Versicherungsnehmer ist sowohl über Beitragsunterschiede als auch über wesentliche Änderungen des Versicherungs- und Leistungsumfangs zu informieren. Das gilt vor allem auch für Schlechterstellungen.
Widerspricht der Versicherungsnehmer einer Umstellung auf das neue Tarif- und Bedingungswerk, so besteht der bisherige Vertrag unverändert zu den bis dahin geltenden Bedingungen fort. Gleichzeitig entfallen die Regelungen dieser Innovationsklausel, sodass künftige Änderungen im Leistungsumfang für diesen Vertrag keine Berücksichtigung mehr finden.
Tritt zwischen der Einführung des neuen Tarif- und Bedingungswerkes und der ersten Hauptfälligkeit ein Versicherungsfall ein, der nur nach dem neuen Tarif- und Bedingungswerk versichert ist, so wird dem Versicherungsnehmer die Umstellung des Vertrages bereits ab der Einführung des neuen (geänderten) Tarif- und Bedingungswerks angeboten.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert DOMCURA die Bedingungen für Neuverträge ohne Aufpreis, gelten diese Verbesserungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag – und zwar für alle Leistungsfälle, die danach neu eintreten. Ist eine Änderung dagegen mit einem neuen Beitrag verbunden, wird der Vertrag erst zur nächsten Hauptfälligkeit umgestellt, wobei eine Beitragserhöhung höchstens 10 % des Jahresbeitrags betragen darf. Der Versicherungsnehmer wird über die Unterschiede informiert und kann der Umstellung widersprechen; dann gilt der alte Vertrag weiter, aber ohne künftige Anpassungen aus dieser Klausel.
Häufige Fragen
Gelten Verbesserungen der Bedingungen automatisch auch für meinen bestehenden Vertrag?
Ja. Werden die Bedingungen für neue Verträge ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers und ohne Zusatzbeitrag geändert, gelten sie ab ihrem Gültigkeitstag auch für den bestehenden Vertrag – und zwar für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Um wie viel darf sich mein Beitrag durch eine Bedingungsänderung höchstens erhöhen?
Wenn eine Änderung des Bedingungswerks mit einem neuen Beitrag verbunden ist, bleibt eine Beitragserhöhung auf höchstens 10 % des Jahresbeitrags begrenzt.
Was passiert, wenn ich der Umstellung auf das neue Tarif- und Bedingungswerk widerspreche?
Dann besteht der bisherige Vertrag unverändert zu den bis dahin geltenden Bedingungen fort. Zugleich entfallen die Regelungen der Innovationsklausel, sodass künftige Änderungen im Leistungsumfang für diesen Vertrag nicht mehr berücksichtigt werden.
Ab wann wird mein Vertrag bei einer beitragspflichtigen Änderung umgestellt?
Die Umstellung erfolgt grundsätzlich ab der ersten Hauptfälligkeit nach der Änderung. Tritt jedoch vorher ein Versicherungsfall ein, der nur nach dem neuen Bedingungswerk versichert ist, wird die Umstellung bereits ab Einführung des neuen Werks angeboten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025