Bei der Unfallversicherung von DOMCURA darf die Bevollmächtigte zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages den Versicherer wechseln, allerdings nur bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und gleichbleibendem Beitrag beziehungsweise Beitragssatz. Über einen erfolgten Wechsel wird der Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von vier Wochen informiert.
Die Bevollmächtigte ist berechtigt, zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages den Versicherer zu wechseln.
Ein solcher Wechsel ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Der Versicherungsschutz bleibt gleich.
- Der Beitrag beziehungsweise der Beitragssatz bleibt gleich.
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen.
Was bedeutet das konkret?
Die Bevollmächtigte kann den Versicherer zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages wechseln. Das ist jedoch nur zulässig, wenn der Versicherungsschutz und der Beitrag beziehungsweise Beitragssatz unverändert bleiben. Der Versicherungsnehmer muss über einen erfolgten Wechsel spätestens innerhalb von vier Wochen informiert werden.
Häufige Fragen
Zu welchem Zeitpunkt kann ein Wechsel des Versicherers erfolgen?
Die Bevollmächtigte ist berechtigt, zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages den Versicherer zu wechseln.
Unter welchen Bedingungen ist ein Versichererwechsel möglich?
Ein Wechsel ist nur bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag beziehungsweise gleichbleibendem Beitragssatz möglich.
Wann wird der Versicherungsnehmer über einen erfolgten Wechsel informiert?
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von vier Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025