Bei der Unfallversicherung der DOMCURA muss der Versicherer sein Recht auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsänderung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände nennen, auf die er sich stützt – die Monatsfrist beginnt mit seiner Kenntnis von der Verletzung der Anzeigepflicht und der begründenden Umstände.
Der Versicherer muss seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt.
Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände angeben. Das ist innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung möglich.
Die Monatsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer Kenntnis erlangt von:
- der Verletzung der Anzeigepflicht
- den Umständen, die das jeweils geltend gemachte Recht begründen
Was bedeutet das konkret?
Will der Versicherer wegen einer verletzten Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder ihn ändern, muss er das schriftlich und innerhalb eines Monats tun. In dieser Erklärung muss er angeben, worauf er sich stützt. Weitere Begründungen darf er später nachschieben, jeweils innerhalb eines Monats ab Kenntnis. Die Frist läuft ab dem Moment, in dem der Versicherer von der Pflichtverletzung und den maßgeblichen Umständen erfährt.
Häufige Fragen
Wie lange hat der Versicherer Zeit, um Rücktritt oder Kündigung zu erklären?
Er muss diese Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Ab wann läuft die Monatsfrist?
Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und von den Umständen erfährt, die das jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Muss der Versicherer angeben, worauf er seine Erklärung stützt?
Ja, er muss die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt. Weitere Umstände kann er nachträglich innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung nachreichen.
In welcher Form muss der Versicherer seine Rechte geltend machen?
Die Geltendmachung muss schriftlich erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025