Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser legt das Deckungslimit der Leistungsgarantie fest und bietet zuverlässigen Schutz im Schadensfall.
- Es gilt ein Deckungslimit von 250.000,- Euro für Leistungen aus der „Leistungsgarantie“ gemäß Nr. 1. Unter Deckungslimit ist im Rahmen der „Leistungsgarantie“ der pro Schadenfall maximal mögliche Auszahlungsbetrag zu verstehen.
- Die „Leistungsgarantie“ gilt nicht für Leistungen, die aus einer unmittelbar vorhergegangenen „Allgefahrendeckung“ oder der Mitversicherung unbenannter Gefahren zu erbringen gewesen wären.
- Für Leistungen, welche bei uns nur gegen Beitragszuschlag versicherbar sind, gilt die „Leistungsgarantie“ nur dann, wenn diese Leistungen im aktuellen Versicherungsvertrag eingeschlossen wurden.
- Über die „Leistungsgarantie“ besteht in folgenden Bereichen Versicherungsschutz lediglich im Umfang des bei Ihrer Versicherung bestehenden Vertrages – die „Leistungsgarantie“ bietet keinen weitergehenden Schutz für
- Schäden am Leitungswassersystem (Zu- und Ableitungen), unabhängig davon, ob die Leitungen der Versorgung/ Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen;
- Weitere Elementarschäden (insbesondere Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Erdbeben);
- Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken.