Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet eine klare Definition der Leistungsgarantie im Schadensfall.
a) Wäre im Schadenfall, nach dem Deckungsumfang des auf den Namen des Versicherungsnehmers abgeschlossenen unmittelbaren Vorvertrages Versicherungsschutz gegeben, nach den Deckungsumfang des vertraglichen Versicherers jedoch nicht oder nicht ausreichend, so garantiert der Versicherer, dass Versicherungsschutz nach dem Deckungsumfang des angesprochenen Vorversicherers gegeben ist.
b) Voraussetzung hierfür ist, dass
aa) der unmittelbare Vorvertrag mindestens für ein volles Versicherungsjahr bestanden hat;
bb) der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorvertrages und Beginn des neuen Vertrages nicht mehr als drei Monate beträgt.