Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser regelt das Erlöschen der Rechte des Versicherers und stellt sicher, dass Ansprüche korrekt behandelt werden.
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Nr. 3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.