Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet klare Regelungen zur Berechnung der Fristen und sorgt für Transparenz im Versicherungsfall.
Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1 und Nr. 2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.