Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser berücksichtigt die Mehrwertsteuer bei der Entschädigungsberechnung und gewährleistet umfassenden Schutz.
a) Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist; das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
b) Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (B 1 §§ 8 und 9 VGB 2024 - Standard) und des versicherten Mietausfalls bzw. Mietwerts (B 1 § 10 VGB 2024 - Standard), gilt a) entsprechend.