Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser versichert Kosten auf Erstes Risiko bis zur Entschädigungsgrenze gemäß den Vertragsbedingungen.
Die versicherten Kosten (B 1 §§ 8 und 9 VGB 2024 - Standard) sind jeweils zusätzlich auf Erstes Risiko bis zur hierfür vereinbarten Entschädigungsgrenze mitversichert.
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.