Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet eine Unterversicherungsregelung für die Gebäude- und Mietverlustversicherung zum optimalen Schutz.
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die angezeigte/ gemeldete Wohn- und Nutzfläche zuzüglich einer 5%igen Vorsorgefläche erheblich geringer als die tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche (Unterversicherung), so wird die Entschädigung in dem Verhältnis von angezeigter/ gemeldeter Wohn- und Nutzfläche zur tatsächlich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der angezeigten/ gemeldeten Wohn- und Nutzfläche zuzüglich eines 5%igen Vorsorgefläche dividiert durch tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche.
Bestimmungen hinsichtlich Entschädigungsgrenzen bzw. Selbstbehalten bleiben hiervon unberührt.
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet eine Unterversicherungsregelung für die Gebäude- und Mietverlustversicherung.
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die angezeigte/ gemeldete Wohn- und Nutzfläche zuzüglich einer 5%igen Vorsorgefläche erheblich geringer als die tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche (Unterversicherung), so wird die Entschädigung in dem Verhältnis von angezeigter/ gemeldeter Wohn- und Nutzfläche zur tatsächlich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche nach folgender Berechnungsformel gekürzt:
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der angezeigten/ gemeldeten Wohn- und Nutzfläche zuzüglich eines 5%igen Vorsorgefläche dividiert durch tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche.
Eine Unterversicherung wird nicht angerechnet, wenn der Schaden nicht mehr als 2.500,- Euro beträgt und bei Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Bestimmungen hinsichtlich Entschädigungsgrenzen bzw. Selbstbehalten bleiben hiervon unberührt.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser enthält eine Unterversicherungsregelung für die Gebäude- und Mietverlustversicherung.
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die angezeigte/ gemeldete Wohn- und Nutzfläche zuzüglich einer 5%igen Vorsorgefläche erheblich geringer als die tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche (Unterversicherung), so wird die Entschädigung in dem Verhältnis von angezeigter/ gemeldeter Wohn- und Nutzfläche zur tatsächlich unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche nach folgender Berechnungsformel gekürzt.
Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der angezeigten/ gemeldeten Wohn- und Nutzfläche zuzüglich eines 5%igen Vorsorgefläche dividiert durch tatsächliche unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles vorhandene Wohn- und Nutzfläche.
Eine Unterversicherung wird nicht angerechnet, wenn der Schaden nicht mehr als 5.000,- Euro beträgt und bei Versicherungssummen auf Erstes Risiko.
Bestimmungen hinsichtlich Entschädigungsgrenzen bzw. Selbstbehalten bleiben hiervon unberührt.