Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser berücksichtigt angezeigte bauliche Veränderungen und passt den Schutz an veränderte Gegebenheiten an.
Für die Höhe der Entschädigung werden die nach Vertragsschluss gemäß (B 1 § 11 Nr. 1 VGB – Standard) angezeigten Veränderungen an den versicherten Gebäuden berücksichtigt.