Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser ermöglicht eine nachträgliche Änderung eines Beitragsmerkmals, um den Versicherungsschutz anzupassen.
a) Ändert sich nachträglich ein der Beitragsberechnung zugrunde liegender Umstand und würde sich dadurch ein höherer Beitrag ergeben, kann der Versicherer den höheren Beitrag ab Anzeige der Änderung verlangen.
b) Fallen Umstände, für die ein höherer Beitrag vereinbart ist, nachträglich weg, ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag zu dem Zeitpunkt herabzusetzen, zu dem er hiervon Kenntnis erlangt hat. Das gleiche gilt, soweit solche beitragsrelevanten Umstände ihre Bedeutung verloren haben oder ihr Vorliegen vom Versicherungsnehmer nur irrtümlich angenommen wurde.