Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter oder abgeknickter Bäume.
Der Versicherer ersetzt, soweit die Gefahr Feuer oder die Gefahr Sturm/ Hagel versichert ist, die notwendigen Aufwendungen für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung von Bäumen inkl. Stumpf auf dem Versicherungsort,
- die durch Brand/ Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2024 - Standard) oder Sturm/ Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2024 - Standard) umgestürzt sind,
- deren Stämme durch Brand/ Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2024 - Standard) oder Sturm/ Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2024 - Standard) abgeknickt sind,
- die durch Brand/ Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr. 1 VGB 2024 - Standard) oder Sturm/ Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2024 - Standard) so beschädigt sind, dass eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist oder
- die auf behördliche Anordnung nach einem Brand/ Blitzschlag (siehe B 1 § 2 Nr.1 VGB 2024 - Standard) oder Sturm/ Hagel (siehe B 1 § 4 Nr. 1 a) VGB 2024 - Standard) entsorgt werden müssen.
Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.