Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Rückreisekosten aus dem Urlaub oder von Dienstreisen, wenn ein versicherter Schaden eintritt.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/ oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs-/ Dienstreise abbricht und an den Schadensort zurückreist.
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/ Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 500,- Euro begrenzt
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Rückreise- und Reiseunterbrechungskosten aus Urlaub und Dienstreise bei Schäden.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/ oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs-/ Dienstreise abbricht oder unterbricht und an den Schadensort sowie ggf. zurück an den Urlaubs-/ Dienstreiseort reist.
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/ Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Rückreise- und Reiseunterbrechungskosten aus Urlaub und Dienstreise bei Schadensfällen.
Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Fahrtkosten, wenn der Versicherungsnehmer und/ oder ein mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger wegen eines Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs-/ Dienstreise abbricht oder unterbricht und an den Schadensort und ggf. auch wieder zurück an den Urlaubs-/ Dienstreiseort reist.
Fahrtmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/ Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadensort.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.