Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Hotelkosten, wenn ein Schaden die Nutzung des Hauses vorübergehend unmöglich macht.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für eine Unterbringung werden nur erstattet, wenn eine Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
Die Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung werden nur insoweit ersetzt als sie die nach § 12 Nr. 6 für den Mietwert zu leistende Entschädigung übersteigen. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 30 Tagen. Die Entschädigung hierfür ist pro Tag auf 50,- Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser übernimmt Hotelkosten, falls das Haus nach einem Schaden vorübergehend unbewohnbar ist.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 200 Tagen. Die Entschädigung hierfür ist pro Tag auf 100,- Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser deckt Hotelkosten, falls das Haus durch einen Schaden vorübergehend unbewohnbar wird.
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude bzw. die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 12 Monaten. Die Entschädigung hierfür ist pro Tag auf 200,- Euro begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.