Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser schützt umfassend, einschließlich mitversicherter Gebäude- und Grundstücksbestandteile sowie Gebäudezubehör.
a) Versichert sind die auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück vorhandenen, zum versicherten Gebäude und Grundstück gehörenden Sachen und deren Zubehör (siehe Nr. 6 "Definitionen"). Wie insbesondere:
- Aufzüge,
- außen angebrachte Sachen, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt,
- Bänke,
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
- Briefkastenanlagen,
- Brunnenanlagen,
- Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind,
- Fahrradunterstand, Fahrradständer,
- festmontierte Spielplatzeinrichtungen,
- Fäkalienanlagen/ Kläranlagen,
- Freisitze,
- Garten- oder Grillkamine,
- Gas- und Öltanks,
- Gemeinschaftswaschmaschinen und –trockner,
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
- Hauswasserver- und -entsorgungen inklusive Zisternenanlagen,
- Hof- und Gehwegbefestigungen,
- Hundehütten, -zwinger,
- Heizungs- und Warmwasseranlagen, soweit nicht unter Nr. 3 bis Nr. 5 mitversichert,
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder sonstige elektrisch betriebene Geräte, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt,
- Leuchtröhrenanlagen, Lampen,
- Markisen,
- Müllboxen/ Mülltonnen,
- nachträglich in das versicherte Gebäude eingefügte/ausgetauschte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt,
- Pavillons - fest installierte,
- Papierkörbe - fest installierte,
- Pergolen - fest installierte,
- Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen),
- Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
- Sanitäranlagen,
- Schaukästen, Vitrinen,
- Schilder, Transparente,
- Schutz- und Trennwände,
- Schwimmbäder, Schwimmbecken, Whirlpools,
- Saunen, Dampfbäder,
- Springbrunnen,
- Ständer, Masten, elektrische Freileitungen, Fahnenstangen,
- Terrassen,
- Überdachungen,
- vom Mieter ausgebaute und innerhalb des Gebäudes eingelagerte versicherte Sachen (z. B. Einbaumöbel, Türen),
- Wandverkleidungen, Bodenbeläge,
- Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler,
- Wäschespinnen, Wäsche- und Trockenstangen (sofern fest im Boden verankert),
- Wege- und Gartenbeleuchtungen.
b) Versichert sind Hausratbestandteile, die den Charakter von Gebäudebestandteilen einnehmen, sofern der Eigentümer diese auf seine Kosten dem Mieter zur Verfügung gestellt hat. Dies sind insbesondere
- Modul- bzw. Anbauküchen inkl. dazugehöriger Einbaugeräte (z. B. Herd, Mikrowelle, Geschirrspüler, Waschmaschine),
- lose, vollflächig verlegte Bodenbeläge (z. B. Teppichboden, schwimmend verlegtes Parkett/ Laminat)
- mobile elektrische Heiz-, Kamingeräte. Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000, - Euro begrenzt.
c) Nicht versicherte Sachen
Die unter Nr. 3 bis Nr. 5 aufgeführten (Anlagen der erneuerbaren Energien, Anlagen der Haustechnik, Technische Gebäudebestandteile), und dort versicherten Sachen oder Sachteile sind hierüber nicht versichert.