Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet Schutz bei Naturgefahren und weist auf die geltende Wartezeit vor Versicherungsbeginn hin.
Der Versicherungsschutz für die weiteren Elementargefahren nach Nr. 1 b) beginnt mit dem Ablauf von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit) oder nach Ablauf von 14 Tagen nach Eingang des Antrages beim bevollmächtigten Assekuradeur, frühestens dann jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn.
Diese Regelung entfällt, soweit Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren über einen anderen Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.