Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet zuverlässigen Schutz und deckt Nässeschäden sowie weitere versicherte Risiken umfassend ab.
a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
b) Das Leitungswasser muss aus
aa) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen,
bb) den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
cc) Einrichtungen der Warmwasser- oder Heizungs- und Klimaanlagen,
dd) den Rohren von Anlagen der erneuerbaren Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie-, Wärmepumpenanlagen, Photovoltaikanlagen), oder bioenergetischen Anlagen,
ee) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
ff) Wasserbetten, Aquarien
gg) abgedichteten Fugen, Spalten oder sonstigen Öffnungen einer im häuslichen Badezimmer verfliesten Dusche (mit festen Abtrennungen) oder Badewanne
ausgetreten sein.
Flüssigkeiten und Wasserdampf aus diesen Anlagen/Rohren/Einrichtungen stehen Leitungswasser gleich (z. B. auch Sole, Öle, Kühlmittel oder Grundwasser aus Wärmepumpenanlagen), nicht jedoch Heizöl.
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet zuverlässigen Schutz bei Leitungswasser- und Nässeschäden.
Der Versicherer leistet ebenfalls Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, welches aus a) Zierbrunnen, Wassersäulen, Terrarien,
b) Schwimmbecken und Whirlpools,
c) Saug-/ Wischroboter und deren Absaugstationen
d) Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen),
e) Regenrohren,
f) Lüftungsanlagen,
g) Fäkalienanlagen / Kläranlagen
ausgetreten ist.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Schutz bei Leitungswasser- und Nässeschäden.
Der Versicherer leistet ebenfalls Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen, welches aus a) Zierbrunnen, Wassersäulen, Terrarien,
b) Schwimmbecken und Whirlpools,
c) Saug-/ Wischroboter und deren Absaugstationen,
d) Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen),
e) Regenrohren,
f) Lüftungsanlagen,
g) Fäkalienanlagen/ Kläranlagen,
ausgetreten ist.