Die Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser deckt im Versicherungsfall versicherte Gefahren und Schäden zuverlässig ab und bietet umfassenden Schutz.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Brand, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden
b) Leitungswasser,
c) Naturgefahren
aa) Sturm, Hagel,
bb) weitere Elementargefahren, soweit besonders vereinbart,
d) Fahrzeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Überschalldruckwellen, zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Jede der Gefahrengruppen nach a) und c) aa) kann auch einzeln versichert werden.
Die weiteren Gefahren nach c) bb) und d) können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren unter a) bis c) aa) genannten Gefahren versichert werden.
Die Domcura Gebäudeversicherung im Komfort Tarif schützt Einfamilienhäuser umfassend, auch bei böswilliger Beschädigung, und bietet zuverlässige Absicherung.
Böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche, unmittelbare Zerstörung, Beschädigung oder Beeinträchtigung (z. B. auch Graffiti) von versicherten Sachen durch unbefugte Dritte.
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden
a) durch Abhandenkommen versicherter Sachen;
b) an versicherten Daten, es sei denn, dass der Verlust oder die Veränderung der Daten infolge eines dem Grunde nach versichertem Schaden (B 1 § 6 Nr. 3 b) VGB 2024 – Standard) an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren,
c) durch Brand, Blitzschlag, Explosion Verpuffung oder Implosion.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Der Komfort Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser schützt umfassend, auch wenn Sie Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat werden.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die infolge einer polizeilich angezeigten Straftat unmittelbar zerstört oder beschädigt werden.
Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Versicherung Ersatz geleistet werden kann (subsidiäre Deckung).
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.
Der Komfort Tarif der Domcura Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Schutz, auch bei Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung.
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Innere Unruhen,
b) Streik oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Innere Unruhen
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Streik oder Aussperrung
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
Nicht versicherte Schäden (Ausschlüsse)
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen.
Selbstbeteiligung
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser schützt zuverlässig, auch bei Diebstahl von außen angebrachten Sachen.
Diebstahl von außen angebrachten Sachen sowie Schäden an außen angebrachten Sachen durch einfachen Diebstahl. Dies gilt nur, soweit der Versicherungsnehmer für diese Sachen die Gefahr trägt. Als außen angebracht gelten versicherte Sachen, die eine feste Verbindung mit den versicherten Gebäuden oder einem Grundstücksbestandteil aufweisen, sowie Grundstücksbestandteile selbst.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser schützt umfassend, auch bei böswilliger Beschädigung oder als Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat.
Böswillige Beschädigung
Böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche, unmittelbare Zerstörung, Beschädigung oder Beeinträchtigung (z. B. auch Graffiti) von versicherten Sachen durch unbefugte Dritte. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden a) durch Abhandenkommen versicherter Sachen; b) an versicherten Daten, es sei denn, dass der Verlust oder die Veränderung der Daten infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens (B 1 § 6 Nr. 3 b) VGB 2024 - Standard) an dem Datenträger eingetreten ist, auf dem diese Daten gespeichert waren; c) durch Brand, Blitzschlag, Explosion Verpuffung oder Implosion.
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die infolge einer polizeilich angezeigten Straftat unmittelbar zerstört oder beschädigt werden. Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer bestehenden Versicherung Ersatz geleistet werden kann (subsidiäre Deckung).
Der TOP Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser bietet umfassenden Schutz, auch bei Schäden durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung.
Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Innere Unruhen,
b) Streik oder Aussperrung
zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Innere Unruhen
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
Streik oder Aussperrung
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
Nicht versicherte Schäden (Ausschlüsse)
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen.
Selbstbeteiligung
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.