Bei der Domcura Unfallversicherung sind Tauchunfälle wie die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung abgesichert. Auch die Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach einem Tauchunfall sind mitversichert – im Komfort-Schutz bis 10.000 EUR und im Top-Schutz bis 30.000 EUR.
Versichert sind Tauchunfälle, z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung.
Mitversichert sind die Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen:
- im Komfort-Schutz bis 10.000 EUR
- im Top-Schutz bis 30.000 EUR
Was bedeutet das konkret?
Passiert dir beim Tauchen ein Unfall – etwa eine Druckverletzung des Trommelfells oder eine Taucherkrankheit durch zu schnelles Auftauchen – bist du über die Unfallversicherung abgesichert. Wird nach einem solchen Unfall eine Behandlung in einer Dekompressionskammer nötig, werden die dafür anfallenden Kosten übernommen. Wie hoch die Erstattung ist, hängt vom gewählten Schutzumfang ab.
Häufige Fragen
Welche Tauchunfälle sind versichert?
Versichert sind Tauchunfälle, zum Beispiel die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung.
Werden Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer übernommen?
Ja, die Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer nach Tauchunfällen sind mitversichert.
Bis zu welcher Höhe sind die Behandlungskosten abgesichert?
Im Komfort-Schutz bis 10.000 EUR und im Top-Schutz bis 30.000 EUR.
Was ist der Unterschied zwischen Komfort-Schutz und Top-Schutz?
Der Umfang der Absicherung für Behandlungskosten in einer Dekompressionskammer unterscheidet sich: Im Komfort-Schutz sind es bis 10.000 EUR, im Top-Schutz bis 30.000 EUR.