Bei der Domcura Unfallversicherung gilt eine klare Regelung für den Kreis der versicherbaren Personen: Wer schwer pflegebedürftig ist, kann in dieser Unfallversicherung nicht versichert werden. Was das für den Versicherungsschutz konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Schwer pflegebedürftige Personen sind in der Unfallversicherung nicht versicherbar.
Was bedeutet das konkret?
Wer schwer pflegebedürftig ist, kann in dieser Unfallversicherung nicht als versicherte Person aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz steht für diesen Personenkreis also nicht zur Verfügung. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Können schwer pflegebedürftige Personen in der Unfallversicherung versichert werden?
Nein. Schwer pflegebedürftige Personen sind in der Unfallversicherung nicht versicherbar.
Gibt es Versicherungsschutz für schwer pflegebedürftige Personen?
Für schwer pflegebedürftige Personen besteht in dieser Unfallversicherung kein Versicherungsschutz, da sie nicht versicherbar sind.
Wer gilt als nicht versicherbar in dieser Unfallversicherung?
Schwer pflegebedürftige Personen gelten als nicht versicherbar.