Bei der Domcura Unfallversicherung entscheiden feste Fristen darüber, ob Leistungsansprüche bestehen bleiben: Sowohl die ärztliche Feststellung als auch die Geltendmachung einer Invalidität müssen innerhalb bestimmter Monatsfristen erfolgen, die je nach Tarif Top-Schutz oder Komfort-Schutz unterschiedlich ausfallen.
Ärztliche Feststellung der Invalidität:
- Top-Schutz: 24 Monate
- Komfort-Schutz: 18 Monate
Geltendmachung der Invalidität:
- Top-Schutz: 36 Monate
- Komfort-Schutz: 21 Monate
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Unfall gelten zwei zeitliche Vorgaben: Zum einen muss ein Arzt eine bleibende Beeinträchtigung (Invalidität) innerhalb einer festgelegten Frist feststellen. Zum anderen muss diese Invalidität innerhalb einer weiteren Frist beim Versicherer geltend gemacht werden. Wie lang diese Zeiträume sind, hängt davon ab, ob der Tarif Top-Schutz oder Komfort-Schutz vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Invalidität ärztlich festgestellt werden?
Im Top-Schutz beträgt die Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität 24 Monate, im Komfort-Schutz 18 Monate.
Bis wann muss die Invalidität geltend gemacht werden?
Im Top-Schutz muss die Invalidität innerhalb von 36 Monaten geltend gemacht werden, im Komfort-Schutz innerhalb von 21 Monaten.
Worin unterscheiden sich Top-Schutz und Komfort-Schutz bei den Fristen?
Der Top-Schutz sieht längere Fristen vor: 24 Monate für die ärztliche Feststellung und 36 Monate für die Geltendmachung. Im Komfort-Schutz gelten kürzere Fristen von 18 Monaten für die Feststellung und 21 Monaten für die Geltendmachung.
Warum sind die Fristen wichtig?
Die Fristen beeinflussen den Versicherungsschutz und die Leistungsansprüche. Ärztliche Feststellung und Geltendmachung der Invalidität müssen innerhalb der vorgegebenen Zeiträume erfolgen.