Bei der Domcura Unfallversicherung gilt im Top-Schutz auch die Eigenbewegung als versicherter Unfall: Erfahren Sie, welche Schädigungen an Gliedmaßen, Sehnen, Bändern, Kapseln, Muskeln oder Wirbelsäule mitversichert sind und warum die Bandscheibe ausgenommen ist.
Diesen Einschluss gibt es im Top-Schutz. Er ist als Erweiterung zur üblichen „erhöhten Kraftanstrengung“ zu sehen.
Auch durch Eigenbewegungen verursachte Schädigungen gelten als Unfall an folgenden Körperbereichen:
- Gliedmaßen
- Sehnen
- Bänder
- Kapseln
- Muskeln
- Wirbelsäule
Diese Erweiterung gilt jedoch nicht für Schädigungen der Bandscheibe.
Was bedeutet das konkret?
Verletzungen, die Sie sich durch eine eigene Bewegung zuziehen – etwa beim Zugreifen, Abstützen oder plötzlichen Bewegungen –, können im Top-Schutz wie ein Unfall behandelt werden. Das betrifft bestimmte Körperbereiche wie Gliedmaßen, Sehnen, Bänder, Kapseln, Muskeln oder die Wirbelsäule. Schäden an der Bandscheibe sind von dieser Regelung ausgenommen.
Häufige Fragen
Was versteht man unter Eigenbewegung?
Eigenbewegung ist eine Erweiterung zur üblichen „erhöhten Kraftanstrengung“. Dabei gelten auch durch eigene Bewegungen verursachte Schädigungen als Unfall.
In welchem Tarif ist die Eigenbewegung enthalten?
Diesen Einschluss gibt es im Top-Schutz.
Welche Körperbereiche sind bei der Eigenbewegung mitversichert?
Mitversichert sind Schädigungen an Gliedmaßen, Sehnen, Bändern, Kapseln, Muskeln oder der Wirbelsäule.
Gilt die Erweiterung auch für die Bandscheibe?
Nein. Die Erweiterung gilt nicht für Schädigungen der Bandscheibe.