Bei der Domcura Unfallversicherung gilt auch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule als Unfall – etwa wenn ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Der Top-Schutz erweitert die Absicherung zusätzlich auf einfache Kraftanstrengungen sowie Bauch- und Unterleibsbrüche.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
- ein Gelenk verrenkt wird oder
- Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Im Top-Schutz fällt auch unter den Versicherungsschutz eine durch einfache Kraftanstrengungen des Versicherten hervorgerufene sonstige Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Bauch- und Unterleibsbrüche.
Was bedeutet das konkret?
Verletzungen, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung entstehen, können ebenfalls als Unfall gelten. Dazu zählen etwa verrenkte Gelenke oder gezerrte und gerissene Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen und Wirbelsäule. Im Top-Schutz ist der Umfang zusätzlich erweitert, sodass auch einfache Kraftanstrengungen sowie Bauch- und Unterleibsbrüche mit abgesichert sein können.
Häufige Fragen
Gilt eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfall?
Ja. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
Welche Verletzungen sind durch erhöhte Kraftanstrengung abgesichert?
Abgesichert sind das Verrenken eines Gelenks sowie das Zerren oder Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.
Was leistet der Top-Schutz zusätzlich?
Im Top-Schutz sind auch durch einfache Kraftanstrengungen hervorgerufene sonstige Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Bauch- und Unterleibsbrüche mitversichert.
Sind Bauch- und Unterleibsbrüche mitversichert?
Bauch- und Unterleibsbrüche sind im Top-Schutz mitversichert, wenn sie durch einfache Kraftanstrengungen des Versicherten hervorgerufen werden.