Erreicht eine versicherte Person in der Unfallversicherung der DOMCURA das 65. Lebensjahr, ändert sich der Beitrag: Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem dieses Alter vollendet wird, sinkt der Versicherungsbeitrag um den dafür geltenden Tarifbeitrag.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherten Personen das 65. Lebensjahr vollenden, gilt eine Besonderheit für den Beitrag.
Der Versicherungsbeitrag wird um den hierfür gültigen Tarifbeitrag abgesenkt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine versicherte Person 65 Jahre alt wird, greift eine Änderung beim Beitrag. Sobald das Versicherungsjahr abgelaufen ist, in dem dieses Alter erreicht wurde, verringert sich der zu zahlende Beitrag. Die Absenkung richtet sich nach dem dafür gültigen Tarifbeitrag.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich 65 Jahre alt werde?
Der Versicherungsbeitrag wird um den hierfür gültigen Tarifbeitrag abgesenkt.
Ab wann gilt die Beitragsabsenkung wegen der Altersgrenze?
Sie gilt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet.
Um welchen Betrag sinkt der Beitrag bei Erreichen der Altersgrenze?
Der Beitrag wird um den hierfür gültigen Tarifbeitrag abgesenkt. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Tarif bzw. Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025