Tagegeld aus der Unfallversicherung von DOMCURA gibt es, wenn die versicherte Person nach einem Unfall in ihrer eitsfähigkeit beeinträchtigt und zugleich in ärztlicher Behandlung ist. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung, wobei der Betrag abgestuft und höchstens für ein Jahr ab dem Unfalltag gezahlt wird.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die versicherte Person unfallbedingt
- in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
- in ärztlicher Behandlung ist.
Höhe und Dauer der Leistung
Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
- die vereinbarte Versicherungssumme und
- der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.
Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich
- nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall ausgeübten Beruf weiter nachzugehen.
- nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten, wenn sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.
Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 % zahlt der Versicherer das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 % zahlt der Versicherer die Hälfte des Tagegelds.
Der Versicherer zahlt das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Tagegeld wird gezahlt, wenn die versicherte Person nach einem Unfall in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist und ärztlich behandelt wird. Wie hoch die Zahlung ausfällt, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung ab: Bei voller Beeinträchtigung gibt es das ganze Tagegeld, bei geringerer Beeinträchtigung entsprechend weniger. Gezahlt wird solange die ärztliche Behandlung dauert, höchstens jedoch ein Jahr ab dem Unfalltag.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für den Anspruch auf Tagegeld erfüllt sein?
Die versicherte Person muss unfallbedingt in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und zugleich in ärztlicher Behandlung sein.
Wonach richtet sich die Höhe des Tagegelds?
Die Höhe ergibt sich aus der vereinbarten Versicherungssumme und dem unfallbedingten Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Das Tagegeld wird nach diesem Grad abgestuft – bei 100 % Beeinträchtigung in voller Höhe, bei 50 % zur Hälfte.
Wie lange wird das Tagegeld gezahlt?
Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung gezahlt, längstens jedoch für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.
Wie wird der Grad der Beeinträchtigung bemessen, wenn jemand zum Unfallzeitpunkt nicht berufstätig war?
In diesem Fall bemisst sich der Grad der Beeinträchtigung nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leisten.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025