Bei der Unfallversicherung der DOMCURA verlieren die Rechte des Versicherers auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsänderung ihre Gültigkeit fünf Jahre nach Vertragsschluss; bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre, wobei bereits eingetretene Versicherungsfälle von diesem Erlöschen ausgenommen bleiben.
Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Diese Rechte erlöschen jedoch nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.
Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann grundsätzlich nur innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder ändern. Danach entfallen diese Rechte. Für Versicherungsfälle, die noch innerhalb dieser Frist eingetreten sind, bleiben die Rechte des Versicherers jedoch bestehen. Wurde die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre.
Häufige Fragen
Wann verliert der Versicherer sein Recht auf Rücktritt oder Kündigung?
Die Rechte des Versicherers auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsänderung erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss.
Gilt das Erlöschen auch für Versicherungsfälle, die schon eingetreten sind?
Nein. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Frist eingetreten sind, bleiben diese Rechte des Versicherers bestehen.
Was passiert, wenn die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde?
In diesem Fall verlängert sich die Frist von fünf auf zehn Jahre. Das gilt, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Unfallversicherung 2025